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Bericht zur Umsetzung des Wettbewerbsbelebungspakets für den österreichischen Strommarkt liegt vor

Die Wirtschaftsprüfungskanzlei Ernst & Young hat im Auftrag des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) ein Monitoring zur Umsetzung des Wettbewerbsbelebungspakets durchgeführt und Anfang Dezember 2007 den Bericht dazu der Bundeswettbewerbsbehörde und der Regulierungsbehörde E-Control vorgestellt.

 

VEÖ-Präsident Dr. Leo Windtner kommentierte diesen in einer ersten Beurteilung: „Der Monitoringbericht zeigt, dass sich die heimische E-Wirtschaft zum Maßnahmenpaket zur Belebung des Wettbewerbs bekennt, dieses auch in großem Umfang umgesetzt hat und für die Unternehmen Kundennähe und Kundeninformation nicht nur Schlagworte sind, sondern eine Selbstverständlichkeit." 

„Es wird deutlich aufgezeigt, dass das Wettbewerbsbelebungspaket ein Schritt in die richtige Richtung ist und dass die Elektrizitätsunternehmen bemüht waren, die vereinbarten Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen. Es wurde aber auch deutlich, dass die Umsetzung in manchen Bereichen noch nicht in ausreichendem Ausmaß erfolgt ist, weshalb mehrere Unternehmen noch Handlungsbedarf haben, um ihre Selbstverpflichtungen zu erfüllen," ziehen DI Walter Boltz, Geschäftsführer der E-Control und Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb, eine erste Bilanz. 

Monitoringbericht nimmt Umsetzung des Wettbewerbsbelebungspakets ins Visier 

Im Zuge der von der Bundeswettbewerbsbehörde und der E-Control 2005 durchgeführten Branchenuntersuchung der österreichischen Elektrizitätswirtschaft wurden – neben marktstrukturellen Ursachen – Transparenzdefizite sowie vorhandene Markteintrittsbarrieren als wichtige Gründe für die mangelnde Wettbewerbsentwicklung im österreichischen Strommarkt festgestellt. Daher haben die Bundeswettbewerbsbehörde, die Regulierungsbehörde E-Control und der VEÖ im Juni 2006 gemeinsam ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Wettbewerbes am österreichischen Strommarkt – sowie ein entsprechendes unabhängiges Monitoring - vereinbart. Das Paket enthält eine Reihe von Selbstverpflichtungen der Elektrizitätsunternehmen, die sowohl zu direkten Verbesserungen für die Elektrizitätskunden als auch zu einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Lieferanten und Netzbetreibern führen sollen. 

Zu den Selbstverpflichtungen gehören:

  •  Übermittlung eines Kundeninformationsblattes binnen eines Jahres an alle Endkunden. In diesem Informationsblatt werden die Kunden u.a. über ihre Möglichkeiten im Rahmen des geöffneten Marktes informiert.
  • Verkürzung der Fristen für den Lieferantenwechsel von 8 auf 6 Wochen, davon Verkürzung des Datenabfrageprozesses von 3 auf 2 und Verkürzung des Kernprozesses von 5 auf 4 Wochen.
  • Möglichkeit einer elektronischen Zählpunktabfrage, um den Wechselprozess zu erleichtern
  • Verbesserung der Wechselmöglichkeiten bei Neuanmeldung/Umzug
  • Ausschließung von Fixpreisklauseln
  • Bekenntnis zu einem vom VEÖ erstellten Verhaltenskodex für Lieferanten
  • Elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten:
    Alle Netzbetreiber mit über 100.000 Kunden haben sich darüber hinaus verpflichtet, ab 1. November dieses Jahres die Abrechnungsdaten den Lieferanten auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Ab 1. November 2008 wird eine elektronische Datenübermittlung durch alle Netzbetreiber gewährleistet sein
  • Jährliches Monitoring über die Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen. 

Konkrete Ergebnisse des Monitoringberichtes 

Das Monitoring wurde im Frühjahr 2007 von Ernst & Young selbstständig und unabhängig - entsprechend einem vorab der Bundeswettbewerbsbehörde und der Regulierungsbehörde E-Control vorgestellten und mit dem VEÖ vereinbarten Prüfungskatalog - vorgenommen. Geprüft wurde eine repräsentative Auswahl österreichischer Elektrizitätsunternehmen. Der nun vorliegende Monitoringbericht weist folgende Ergebnisse aus:

  • Mehr als 80 Prozent der Kunden wurde das Kundeninformationsblatt bereits übersandt.
  • Es wurden alle organisatorischen und technischen Maßnahmen getroffen, um die Fristen für den Lieferantenwechsel von 8 auf 6 Wochen zu verkürzen, davon Verkürzung des Datenabfrageprozesses von 3 auf 2 und des Kernprozesses von 5 auf 4 Wochen.
  • Die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der Zählpunktsbezeichnung wurden von den Elektrizitätsunternehmen durchgängig geschaffen.
  • Bei Neuanmeldungen und Umzugsprozessen wird von den Elektrizitätsunternehmen auf vertragliche Bindungsfristen verzichtet.
  • Sämtliche Elektrizitätslieferanten haben sich bereit erklärt, sich freiwillig einem Verhaltenskodex zu unterwerfen.
  • Im Rahmen der Rechnungslegung und der Information der Kunden wurden bei einigen der geprüften Unternehmen Defizite bezüglich der Transparenz sowie der durchgängigen Einhaltung gesetzlicher Vorschriften festgestellt. 

Verbesserungen bei Rechnungslegung und Kundeninformation notwendig 

Die Notwendigkeit von Verbesserungen sehen die Prüfer daher z.B. im Bereich der Rechnungslegung – so entspricht der Inhalt der Rechnungen mancher Unternehmen nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen. 

VEÖ-Präsident Dr. Leo Windtner verspricht hier keinesfalls untätig zu bleiben: „Die lückenlose Einhaltung der Selbstverpflichtungen ist uns ein wesentliches Anliegen, und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Wir nehmen die Anregungen der Prüfer daher absolut ernst. Aber schon im eigenen Interesse arbeiten die Unternehmen der E-Wirtschaft laufend daran, das Informationsangebot und die Transparenz für ihre Kunden ständig zu verbessern." 

Walter Boltz sieht gerade in der Stromrechnung eine der wichtigsten Informationsquellen, die einem Kunden im liberalisierten Strommarkt zur Verfügung stehen. „Es ist daher umso verwunderlicher, dass gerade bei der Rechnungslegung, für die es klare gesetzliche Regelungen gibt, nach wie vor Umsetzungsdefizite bestehen. Die Elektrizitätsunternehmen sind dazu angehalten, hier möglichst rasch Verbesserungen durchzuführen", so Boltz. „E-Control und Bundeswettbewerbsbehörde werden die Umsetzung des Wettbewerbsbelebungspakets und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen auch weiterhin genau beobachten und dort, wo es erforderlich ist, die entsprechenden behördlichen Schritte einleiten", erklärte Thanner.

Rückfragehinweis:


Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
Dr. Stefan Keznickl
Tel. 01 / 24508 DW 32
 

E-Control
Mag. Claudia Riebler
Tel 01 / 24724 DW 202
 

Verband der Elektrizitätsunternehmen (VEÖ)
Mag. Angelika E. Reschenauer, MBA
Tel. 01 / 50198 DW 241