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Stellungnahme der BWB zum Eingabenkonvolut der SPAR in Sachen REWE/ADEG

Wie in den Medien sowie auf der Homepage der BWB berichtet, übermittelte die SPAR am 24.11.2006 der BWB ein umfassendes Konvolut betreffen den Einstieg der REWE bei der ADEG. Dieses enthält im wesentlichen eine umfangreiche Darstellung einer Reihe von „Indizien", die nach Ansicht der Spar auf Ausgestaltung, Umfang und Auswirkungen einer künftigen Kooperation zwischen diesen beiden Unternehmen sowie auf das künftige Verhalten Rückschlüsse zulassen, sowie eine rechtliche Beurteilung einer solchen Kooperation bzw. eines solchen Verhaltens nach Maßgabe der unterschiedlichen Kontrollinstrumente des österreichischen wie europäischen Kartellrechts.

 


Die BWB teilt nach einer ersten Sichtung des Konvoluts folgendes mit:


1. Vorweg ist anzumerken, dass die BWB - in Anbetracht ihrer extrem begrenzten personellen Ressourcen sowie der faktischen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsbefugnisse - die Informationsübermittlung und Abgabe von Stellungnahmen durch dritte Marktteilnehmer sehr begrüßt.


2. Zur Anwendbarkeit und zum Inhalt der österreichischen Fusionskontrollbestimmungen verweist die BWB auf ihre bisherigen, auf ihrer Homepage veröffentlichten Mitteilungen vom 9.10.2006, 10.10.2006, 23.11.200 sowie vom 4.12.2006.


3. Zu den Ausführungen betreffend die Vereinbarkeit mit § 1 KartG (Kartellverbot) hält die BWB - ebenfalls mit Hinweis auf ihre bisherigen diesbezüglichen Mitteilungen - fest, dass diese erst konkret im Hinblick auf einen tatsächlich verwirklichten Sachverhalt durch die BWB geprüft werden kann, nicht jedoch schon aufgrund bloß vermuteter künftiger Verhaltensweisen. Auch eine Ahndung allfälliger missbräuchlicher Verhaltensweisen kann nur nach deren tatsächlicher Vornahme erfolgen. So die Gesetzeslage.


4. Sofern und sobald Informationen über eine tatsächliche Kooperation oder sonstige tatsächlich gesetzte Verhaltensweisen vorliegen, wird die BWB - wie bereits mehrfach in ihren Homepage-Mitteilungen betont - deren Kartellrechtskonformität prüfen und notwendige bzw. rechtlich mögliche Maßnahmen ergreifen.