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Beziehungen zwischen Pharmagroßhändlern und Apotheken; Ermittlungen

16.7.2003

Die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht derzeit die Beziehungen zwischen Pharmagroßhändlern und Apotheken. Aus diesem Grund wurde an die Pharmagroßhändler ein umfangreicher Fragebogen ausgeschickt, der nicht nur Informationen über das Ausmaß von (un)mittelbaren Beteiligungen und stillen Beteiligungen, sondern auch Aufschlüsse über sonstige Arten von Finanzvereinbarungen (Darlehensverträge, Gewährung von Warenkrediten, Zahlung von Apothekenausstattungen) bringen soll.

Ausgangspunkt dieser Fragebögen sind zwei bereits rechtskräftig abgeschlossene, vor dem Kartellgericht geführte Verfahren über Zusammenschlüsse von Pharmagroßhändlern mit Apotheken. Einem aus Anlaß dieser Verfahren eingeholten Gutachten ist zu entnehmen, daß ein Marktanteil von 10-12% am Apothekenmarkt von Großhändlern und zwar aufgrund aller Arten von Beteiligungen, wettbewerbsrechtlich kritisch sei. Da aber derzeit nur - allerdings auch das nicht vollständig - (un)mittelbare Beteiligungen bekannt sind, sei derzeit auf einen Marktanteil der Großhändler am Apothekenmarkt von höchstens 3% abzustellen, der wettbewerbsrechtlich unbedenklich sei.

Um das Ausmaß der tatsächlichen Verflechtungen von Pharmagroßhändlern mit Apotheken zu erfassen, sieht sich die Bundeswettbewerbsbehörde veranlasst, diesbezügliche Ermittlungen durchzuführen.