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Zusammenschluss Wiener Stadtwerke / EVN nach umfassender Prüfung durch die BWB freigegeben

Der angemeldete Zusammenschluss konnte nach umfassender Prüfung durch die BWB freigegeben werden.

Sachverhalt

Der Zusammenschluss wurde am 03.07.2020 (Z-4931) bei der BWB angemeldet.

Dieser betrifft die Geschäftszweige Energie, Abfallwirtschaft, Wärme- und Kältelösungen sowie E-Mobilität. Geplant ist der Erwerb einer nichtkontrollierenden Minderheitsbeteiligung idHv 28,35% an EVN durch die Wiener Stadtwerke. Hierbei handelt es sich um eine reine Finanzbeteiligung, die dem erwerbenden Unternehmen keine Kontrolle ermöglicht.

Die Wiener Stadtwerke steht zu 100% im Eigentum der Stadt Wien und agiert seit der Ausgliederung aus der Wiener Gemeindeverwaltung im Jahr 1999 als strategische und organisatorische Dachgesellschaft des Konzerns. Geschäftsbereiche des Konzerns sind Energie, Netze, Mobilität, Garagierung sowie Bestattung und Friedhöfe.

EVN ist ein an der Wiener Börse notiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen und die Muttergesellschaft der EVN-Gruppe. Die beiden wesentlichen Geschäftszweige der EVN-Gruppe sind das Energiegeschäft und das Umweltgeschäft. Das Energiegeschäft der EVN-Gruppe umfasst insbesondere die Segmente Erzeugung, Energie, Speicherung, Netze (einschließlich Telekommunikation) und Südosteuropa. Dem Umweltgeschäft ist Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Niederösterreich sowie das internationale Projektgeschäft zuzuordnen.

Marktbefragung durch die BWB

Im Zuge ihrer umfassenden Prüfung des Zusammenschlusses holte die BWB Informationen im Wege umfangreicher Auskunftsverlangen von der Anmelderin ein, stand im Austausch mit dem Regulator Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft („E-Control“) sowie der AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH und führte eine Marktbefragung durch. Ziel der BWB war es, Erkenntnisse bezüglich Auswirkungen auf den Wettbewerb und Konsumenten zu erlangen.

Die im Rahmen der Marktbefragung kontaktierten Unternehmen sind in den Bereichen Energie- und Abfallwirtschaft, E-Mobilität sowie Wärme- und Kältelösungen tätig. Abgefragt wurden die erwarteten Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in den betroffenen Bereichen sowie die gegenwärtige Marktposition von Wiener Stadtwerke und EVN.

Auswirkungen der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EAA)

Die BWB musste in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die EAA vornehmen. Eine Analyse der Preisentwicklung in den seit 2001 von der EAA umfassten Energieversorgungsmärkten zeigte, dass seither Strom für Endkunden im Gebiet der EAA mitunter etwas teurer als im österreichweiten Durchschnitt war.

Untenstehende Grafik legt die Entwicklung der Stromgesamtpreise (Energie + Netz + Steuern und Abgaben) der EAA-Vertriebs-Kommanditgesellschaften der vergangenen zehn Jahre (jeweils mit Zeitpunkt Jänner) dar. Daraus geht hervor, dass die von der EAA gesetzten Preise (EVN, Wien Energie und Energie Burgenland) seit acht Jahren stets im Mittelfeld (zweites und drittes Quartil bzw 25% und 75%) der lokalen Stromanbieter in Österreich angesiedelt waren. Die Preise der EAA lagen in den vergangenen Jahren rund um den Durchschnittspreis der anderen lokalen Anbieter. Im Vergleich zum jeweils günstigsten lokalen Stromanbieter (MIN) verrechnet die EAA seit 2010 durchschnittlich 13,77% mehr.

Eine gesonderte wettbewerbsrechtliche Prüfung der EAA wird angezeigt sein.

Ergebnis

Die Prüfung des Zusammenschlusses ergab keinen Hinweis auf wettbewerbliche Bedenken hinsichtlich des unmittelbaren Fusionsvorgangs. Die BWB stellt daher keinen Prüfungsantrag an das Kartellgericht. Der Zusammenschluss wird in Österreich mit Ablauf des heutigen Tages freigegeben.

Fallbericht zu BWB Z-4931 - Freigabe des Zusammenschlusses Wiener Stadtwerke GmbH / EVN AG