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Zusammenschluss Facebook/GIPHY: BWB stellt Prüfungsantrag an das Kartellgericht

Am 20.07.2021 wurde bei der BWB der geplante Erwerb aller ausstehender Anteile an und alleiniger Kontrolle über GIPHY durch Facebook angemeldet (Z-5549). Aufgrund wettbewerblicher Bedenken stellte die BWB am 17.08.2021 einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses an das Kartellgericht (Phase II).

 

Hintergrund

Der Zusammenschluss wurde bereits im Mai 2020 durchgeführt, weshalb die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bereits zuvor ein Verfahren wegen verbotener Durchführung gegen Facebook geführt hatte (vgl. dazu die Pressemitteilung der BWB vom 07.06.2021).

Mit Beschluss vom 22.07.2021 entschied das Kartellgericht im Sinne des Antrags der BWB und verhängte über Facebook wegen verbotener Durchführung des Zusammenschlusses mit GIPHY ein Bußgeld in der beantragten Höhe von 9,6 Millionen Euro (nicht rechtskräftig). Der Zusammenschluss war demnach nach der Transaktionswertschwelle des § 9 Abs 4 KartG bei der BWB anzumelden.

Wettbewerbliche Bedenken

Im Zuge ihrer Prüfung hat die BWB umfangreiche Informationen eingeholt und Rückmeldungen von zahlreichen Marktteilnehmern erhalten.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten die von der BWB untersuchten wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden und bedürfen einer vertieften Prüfung am Kartellgericht.

Dabei stellt sich nach Ansicht der BWB insbesondere die Frage, ob Facebook durch den Erwerb von GIPHY seine mögliche marktbeherrschende Stellung bei Sozialen Medien und im Bereich der Online-Werbung verstärkt.

Eine Reihe möglicherweise schädlicher Verhaltensweisen wären dabei zu untersuchen, insbesondere könnte Facebook:

  • den diskriminierungsfreien Zugang zu GIPHY durch andere Onlineplattformen einschränken
  • wettbewerblich sensible Informationen über konkurrierende Onlineplattformen durch die in zahlreichen Apps integrierte Schnittstelle zur GIPHY-Bibliothek erlangen
  • den potentiellen Wettbewerb mit GIPHY um Werbekunden im Keim ersticken

Aufgrund der genannten wettbewerbsrechtlichen Bedenken haben die BWB und der Bundeskartellanwalt am 17.08.2021 einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. Das Kartellgericht hat fünf Monate Zeit den Zusammenschluss zu prüfen.