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Zusammenschluss Brau Union/Fohrenburg mit Auflagen in Phase II freigegeben

Die Auflagen beinhalten unter anderem ein Monitoring bei Rabattaktionen sowie Einschränkungen bei Unternehmenskäufen durch die Brau Union.

Am 13.2.2020 wurde bei der BWB die geplante Übernahme von 62,94% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Fohrenburg) durch Brau Union Aktiengesellschaft (Brau Union) angemeldet (Z-4808).

Die Untersuchungen in der Phase I der Zusammenschlussprüfung ergaben mögliche wettbewerbliche Bedenken im Hinblick auf Abschottungs- und Verdrängungsstrategien gegenüber konkurrierenden Brauereien und Getränkegroßhändlern und eine daraus resultierende nachhaltige Beeinträchtigung der Marktstruktur.

Prüfungsantrag an das Kartellgericht im März 2020 (Phase II)

Da die vorgelegten Auflagen der Parteien aus Sicht der BWB und des Bundeskartellanwalts nicht geeignet waren, die Wettbewerbsbedenken auszuräumen, stellten beide Amtsparteien im März 2020 einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht und leiteten somit Phase II der Zusammenschlussprüfung ein.

Einigung über Auflagen im Verfahren vor dem Kartellgericht

Im Rahmen des Kartellgerichtsverfahrens schlugen die Unternehmen Auflagen vor, die nach Ansicht der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts geeignet sind die Wettbewerbsbedenken auszuräumen.

Die Befragungen des Gutachters im Rahmen des Kartellgerichtsverfahrens haben ergeben, dass die konkurrierenden Brauereien zwar erhebliche Bedenken gegenüber dem Zusammenschluss haben, sich aber nicht konkret gefährdet sehen, vom Markt verdrängt zu werden.

Die vereinbarten Auflagen beinhalten

  • ein Monitoring der Rabattaktionen im Lebensmitteleinzelhandel für die nächsten 3 Jahre;
  • die Brau Union muss der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt bei Bedenken zu Rabattaktion im Lebensmitteleinzelhandel oder im Direktvertrieb an die Gastronomie alle notwendigen Informationen (insb Kostendaten) zu Verfügung zu stellen;
  • die Brau Union verpflichtet sich für die nächsten fünf Jahre keine neuen Gaststätten in Vorarlberg zu kaufen oder zu pachten;
  • die Brau Union verpflichtet sich für die nächsten fünf Jahre unter bestimmten Voraussetzungen keine anderen Brauereien mit Sitz in Österreich zu erwerben.

Ziel der Auflagen ist es

  • die Rabattaktionen von dem Unternehmen Brau Union im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber den Amtsparteien transparenter zu machen,
  • eine Überprüfbarkeit von Verdrängungsstrategien durch bestimmte Preise zu vereinfachen und einen (großflächigen) Erwerb von Gaststätten in kritischen Regionen in Vorarlberg zu verhindern
  • sowie die Möglichkeit eines externen Unternehmenswachstums der Brau Union etwa durch Unternehmensaufkäufe (auch unterhalb der Umsatzschwellen die eine Anmeldepflicht bei der BWB auslösen) zu begrenzen.

Betroffener Markt:

Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bier, sowie den Getränkegroßhandel. Fohrenburg ist eine Vorarlberger Brauerei mit Sitz in Bludenz. Die Brau Union Gruppe ist die größte Brauerei Österreichs und befindet sich im Eigentum der Heineken Gruppe. Brau Union war bislang aber kaum in Vorarlberg aktiv.

Verfahren abgeschlossen

Da die vorgeschlagenen Auflagen von der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt als geeignet erachtet werden um die vorliegenden Wettbewerbsprobleme zu beseitigen, haben die Amtsparteien ihre Prüfungsanträge beim Kartellgericht zurückgezogen. Das Kartellgericht hat das Zusammenschlussprüfverfahren eingestellt und die Verfahrensbeteiligten haben einen Rechtsmittelverzicht abgegeben.

Auflagen Brau Union AG / Fohrenburg Beteiligungs AG

Fallbericht zum Zusammenschluss Brau Union AG / Fohrenburg Beteiligungs AG