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Verpflichtungszusagen im Bereich „Nachrichten und Information“ des Zusammenschlusses ProSiebenSat.1Puls 4/ATV bis 30.6.2020 weiterhin eingeschränkt

ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH ersuchte erneut um eine Verlängerung der Einschränkung der Verpflichtungszusagen an.

ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH erwarb im Jahr 2017 100% und damit die alleinige Kontrolle über die Anteile an der ATV Privat GmbH und ATV Privat TV GmbH & Co KG.

Aufgrund der damals vorliegenden wettbewerblichen Bedenken und um die Meinungs- und Medienvielfalt zu erhalten, wurden vor der Freigabe des Zusammenschlusses Verpflichtungszusagen für die beteiligten Unternehmen vereinbart (ProSiebenSat.1Puls4/ATV Auflagen 2017).
In den Verpflichtungszusagen wurde ebenfalls eine Abänderungsklausel festgelegt. Sollte es zu einer Ausnahmesituation kommen, könne eine neuerliche Evaluierung unter Einbindung der Bundeswettbewerbsbehörde, der Bundeskartellanwaltes sowie der KommAustria erfolgen.
ProSiebenSat.1Puls 4/ATV ersuchte im März 2020 um eine Abänderung der Verpflichtungszusagen im Bereich „Nachrichten & Information“ an, um auf die schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund von Corona (Covid-19) bei der Produktion von Nachrichten reagieren zu können.

Die Abänderung der Verpflichtungszusagen wurden befristet, bis 30. April 2020 eingeschränkt. ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH ersuchte im April erneut um eine Verlängerung der Einschränkung bis 30.6.2020 an. Die Bundeswettbewerbsbehörde, der Bundeskartellanwalt und die KommAustria gaben dem Ansuchen statt. Die Verpflichtungszusagen bleiben im Bereich „Nachrichten und Information“ der Verpflichtungszusagen weiterhin eingeschränkt, als dies zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Nachrichtenredaktionen notwendig ist.