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Verpflichtungszusagen im Bereich „Nachrichten und Information“ des Zusammenschlusses ProSiebenSat.1Puls 4/ATV bis 30.4.2020 aufgrund Corona (Covid-19) eingeschränkt

ProSiebenSat.1Puls 4 GmbH erwarb im Jahr 2017 100% und damit die alleinige Kontrolle über die Anteile an der ATV Privat GmbH und ATV Privat TV GmbH & Co KG.
Aufgrund der damals vorliegenden wettbewerblichen Bedenken und um die Meinungs- und Medienvielfalt zu erhalten, wurden vor der Freigabe des Zusammenschlusses Verpflichtungszusagen für die beteiligten Unternehmen vereinbart (ProSiebenSat.1Puls4/ATV Auflagen 2017).
In den Verpflichtungszusagen wurde ebenfalls eine Abänderungsklausel festgelegt. Sollte es zu einer Ausnahmesituation kommen, könne eine neuerliche Evaluierung unter Einbindung der Bundeswettbewerbsbehörde, der Bundeskartellanwaltes sowie der KommAustria erfolgen.
Am 16.03.2020 suchte ProSiebenSat.1Puls 4/ATV um eine Abänderung der Verpflichtungszusagen im Bereich „Nachrichten & Information“ an, um auf die schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund von Corona (Covid-19) bei der Produktion von Nachrichten reagieren zu können.
Nach einer Evaluierung gaben die Bundeswettbewerbsbehörde, der Bundeskartellanwalt und die KommAustria dem Ansuchen statt.

Die Abänderung der Verpflichtungszusagen wurden befristet, längstens bis 30. April 2020 oder bis zur Aufhebung der behördlich verordneten Ausgangsbeschränkungen (je nachdem was früher eintritt), insoweit eingeschränkt, als dies zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Nachrichtenredaktion notwendig ist. Als notwendig erachtete Abweichungen sind zu dokumentieren und zu begründen.