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Kartellgericht verhängte Geldbuße gegen Heise Medien GmbH & Co. KG wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht am 05.12.2022 (25 Kt 9/22v) eine Geldbuße iHv EUR 18.000 gegen das Unternehmen Heise Medien GmbH & Co. KG, wegen der verbotenen Durchführung des Erwerbs von 100 % der Anteile und damit alleiniger Kontrolle über die yeebase media GmbH. Der Erwerb erfolgte am 14.12.2021.

Der Zusammenschluss wurde verspätet und nach einer Selbstanzeige am 14.01.2022 bei der BWB angemeldet. Da es keine wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss gab, wurde dieser schließlich am 12.02.2022 freigegeben. Der Zusammenschluss wurde somit im Zeitraum von 14.12.2021 bis 11.02.2022 ohne einer Freigabe in Österreich durchgeführt.

Der entscheidungserhebliche Sachverhalt wurde von Heise Medien GmbH & Co.KG außer Streit gestellt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Heise Medien GmbH & Co. KG verlegt insbesondere Computer- und Technologiepublikumszeitschriften, elektronische Medien, Sachbücher, Belletristik sowie Regionalausgaben von Telekommunikations-, Branchen- und Adressverzeichnissen. Weiters betreibt das Unternehmen mehrere Online Plattformen und bietet diverse Online Werbedienstleistungen an.

yeebase media GmbH betreibt die Plattform für Digitalwirtschaft t3n.de.

Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße verhängen.