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Tischlereikartell: Weitere Entscheidung rechtskräftig

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte im Rahmen ihrer Untersuchungen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei am 28.03.2022 einen Antrag beim Kartellgericht auf Feststellung der Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG gegen das niederösterreichische Unternehmen Fürst Möbel GmbH und seine Muttergesellschaft (zusammen im Weiteren „Fürst“) gestellt (siehe dazu auch die Pressemitteilung der BWB vom 30.03.2022).

Kartellgericht stellt Verstoß gegen § 1 Abs 1 KartG durch Fürst fest

Nunmehr wurde vom Kartellgericht gem. § 28 Abs 1 iVm Abs 1a Z 1 mit Beschluss vom 10.06.2022 (28 Kt 1/22i) festgestellt, dass die Fürst Möbel GmbH und die Fürst Holding GmbH wegen der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern insbesondere durch die Einigung über den Zuschlagsempfänger und die daran anschließende Abgabe von Deckangeboten in Bezug auf Ausschreibungen im Bereich Bau- und Möbeltischlereiarbeiten in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Tirol im Zeitraum von Juli 2002 bis März 2019 verstoßen haben. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Kooperation von Fürst

Fürst stellte einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge umfassend mit der BWB. So hat Fürst insbesondere als Erster Informationen und Beweismittel vorgelegt, die es der BWB ermöglichten, Ihre Untersuchungen auszuweiten (siehe § 11b Abs 1 Z 3 lit a WettbG). Die BWB kann davon Abstand nehmen die Verhängung eine Geldbuße zu beantragen, wenn das Unternehmen die Kriterien der Kronzeugenregelung erfüllt. Aus diesem Grund wurde von der Verhängung einer Geldbuße gegen Fürst abgesehen und lediglich die Feststellung der Teilnahme am Kartell beantragt.

Betroffener Wirtschaftszweig

Bau- und Möbeltischlereidienstleistungen

Bisherige Ermittlungen der BWB im Bereich Bau- und Möbeltischlerei

Im Jahr 2019 führte die BWB aufgrund von Hinweisen des Stadtrechnungshofs Wien Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei aufgrund des Verdachts, dass die Unternehmen im Zuge der Vergabe insbesondere öffentlicher Aufträge im Gesundheitsweisens wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, durch. Für weitere Details zu den Ermittlungen der BWB im Bereich Bau- und Möbeltischlerei wird auf die Pressemitteilungen zu den Anträgen im Februar 2022 und März 2022 verwiesen.

Die BWB wird in zeitnah weitere Anträge gegen die übrigen beteiligten Unternehmen einbringen.