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Tischlereikartell: Erste Entscheidung rechtskräftig

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei am 16.02.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 69.000 gegen ein erstes Unternehmen, Norer Tischlereigesellschaft m.b.H., wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs 1 KartG an das Kartellgericht gestellt (siehe dazu auch die Pressemitteilung der BWB vom 21.02.2022).

Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen Norer Tischlereigesellschaft m.b.H.

Nunmehr wurde vom Kartellgericht mit Beschluss vom 12.05.2022 (127 Kt 1/22t) die von der BWB beantrage Geldbuße gegen die Norer Tischlereigesellschaft m.b.H. wegen der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern, insbesondere durch die Einigung über den Zuschlagsempfänger und die daran anschließende Abgabe von Deckangeboten, und zwar in Bezug auf Ausschreibungen im Bereich Bau- und Möbeltischlereiarbeiten in Niederösterreich, Wien und Tirol im Zeitraum von Dezember 2013 bis zumindest September 2019 verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Norer Tischlereigesellschaft m.b.H. hatte kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine deutlich geminderte Geldbuße beantragt.

Betroffener Wirtschaftszweig

Bau- und Möbeltischlereidienstleistungen

Bisherige Ermittlungen der BWB im Bereich Bau- und Möbeltischlerei

Im Jahr 2019 führte die BWB aufgrund von Hinweisen des Stadtrechnungshofs Wien Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei aufgrund des Verdachts, dass die Unternehmen im Zuge der Vergabe insbesondere öffentlicher Aufträge im Gesundheitswesens wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, durch. Für weitere Details zu den Ermittlungen der BWB im Bereich Bau- und Möbeltischlerei wird auf die Pressemitteilungen zu den Anträgen im Februar 2022 und März 2022 verwiesen.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.