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Tischlereikartell: BWB stellt weitere Anträge an das Kartellgericht

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Rahmen ihrer Untersuchungen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei am 03.08.2022 drei weitere Anträge auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Unternehmen Tischlerei Lechner GmbH, Krumböck GmbH sowie die Josef Pirkl Gesellschaft m.b.H. u. Co. KG und Josef Pirkl Gesellschaft m.b.H. beim Kartellgericht gestellt.

Ermittlungen der BWB

Im Jahr 2019 führte die BWB aufgrund von Hinweisen des Stadtrechnungshofs Wien Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen im Bereich Bau- und Möbeltischlerei aufgrund des Verdachts, dass die Unternehmen im Zuge der Vergabe insbesondere öffentlicher Aufträge im Gesundheitswesen wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, durch.

Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt und bereits zu rechtskräftigen Entscheidungen gegen die  Unternehmen Fürst Möbel GmbH und Norer Tischlereigesellschaft m.b.H. geführt, die jeweils im Rahmen der Kronzeugenregelung mit der BWB kooperierten (siehe dazu die Pressemitteilungen der BWB vom 17.05.2022 und vom 17.06.2022).

Weitere Geldbußenanträge eingebracht

Nunmehr wurde gegen die Tischlerei Lechner GmbH die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 100.000 sowie gegen die Krumböck GmbH die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 128.000 beim Kartellgericht beantragt. Beide Unternehmen haben gegenüber der BWB ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Dieser Umstand wurde neben der Schwere und die Dauer der Rechtsverletzung, dem Grad des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt.

Gegen die Unternehmen Josef Pirkl Gesellschaft m.b.H. u. Co. KG und Josef Pirkl Gesellschaft m.b.H. leitete die BWB ein Verfahren am Kartellgericht ein und beantragte die Verhängung einer angemessenen Geldbuße.

Die Kooperation der BWB mit den österreichischen Rechnungshöfen hat international Vorbildwirkung. Wir werden diesen Weg der Zusammenarbeit konsequent fortsetzen, um Verstöße bei Vergaben lückenlos aufzuklären!“, so die interimistische Generaldirektorin Dr. Natalie Harsdorf-Borsch.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.