Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Rahmen ihrer Untersuchung der Submetering-Branche am 22.07.2022 einen Antrag beim Kartellgericht auf Feststellung der Zuwiderhandlung gegen das Tiroler Unternehmen Techem Messtechnik GmbH (Techem) wegen eines Verstoßes gegen Art 101 Abs 1 AEUV und § 1 Abs 1 KartG gestellt.
Techem stellte als erstes Unternehmen einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. So hat Techem insbesondere als Erste Informationen und Beweismittel vorgelegt, die es der BWB ermöglichten, unmittelbar wegen des Verdachts einer Zuwiderhandlung einen begründeten Antrag auf Anordnung von Hausdurchsuchungen an das Kartellgericht zu stellen (siehe § 11b Abs 1 Z 3 lit a iVm § 12 Abs 1 WettbG). Aus diesem Grund wird von der Verhängung einer Geldbuße gegen Techem abgesehen und lediglich die Feststellung der Teilnahme am Kartell beantragt.
Die kartellrechtswidrigen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, an denen Techem von Juli 2004 bis einschließlich Februar 2019 beteiligt war, betrafen den Submeteringmarkt in Österreich. So nahm Techem im Zuge von regelmäßig organisierten Sitzungen eines Branchenverbandes wie auch im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontakten an einem Austausch bzw an einer Abstimmung über marktbezogene Themen, wie etwa über Preise, Gebühren und sonstige Geschäftspraktiken teil.
Gegen das Unternehmen ista Österreich GmbH, das ebenfalls Kronzeuge ist, stellte die BWB am 08.02.2022 einen Antrag auf Verhängung einer geminderten Geldbuße in Höhe von EUR 2,2 Millionen (siehe dazu die Pressemitteilung der BWB vom 09.02.2022).
Die BWB wird in absehbarer Zeit einen Antrag gegen ein weiteres Unternehmen einbringen.