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Schweißtechnik-Kartell: BWB stellt zwei weitere Anträge auf Geldbuße und konkretisiert Geldbuße gegen Fronius mit EUR 3 Mio.

Nachdem die Bundeswettbewerbsbehörde im Juni 2023 gegen Fronius International GmbH („Fronius“) einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht eingebracht hatte, wurden am 27.10.2023 zwei weitere Geldbußenaträge gegen Zultner Metall GmbH und Zultner Immobilien und Beteiligungs GmbH (gemeinsam „Zultner“), sowie gegen Haberkorn GmbH und Haberkorn Holding AG (gemeinsam „Haberkorn“) beim Kartellgericht gestellt. Die Unternehmen legten jeweils ein Anerkenntnis ab.

Über das anonyme Whistleblowing-System erhielt die BWB Informationen zu den Vertriebsverträgen von dem Unternehmen Fronius mit seinen Vertriebspartnern und leitete Ermittlungen ein. Fronius stellte im Juli 2021 einen Kronzeugenantrag bei der BWB und kooperierte kontinuierlich und umfassend (Pressemitteilung vom 04.07.2023). Die Vertriebsverträge enthielten kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote im Rahmen des Vertriebssystems für den Handel mit Schweißtechnikprodukten bei beidseitig, unternehmensbezogenen Geschäften („B2B“). Außerdem wurden auch über die Vertriebsvereinbarungen hinausgehende Verstöße gegen das Kartellverbot, wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote, bekannt.

Nun liegen der BWB Anerkenntnisse aller Unternehmen vor, mit denen die beantragten Geldbußen der BWB akzeptiert und die Ermittlungsergebnisse der BWB außer Streit gestellt wurden.

Fronius gestand den von der BWB ermittelten Sachverhalt ein und akzeptierte die Höhe der Geldbuße. Das Unternehmen erhielt den Kronzeugenstatus. Aus diesem Grund wurde eine geminderte Geldbuße in Höhe von EUR 3 Mio. beantragt. Fronius und seine Vertragshändler, Zultner und Haberkorn, vereinbarten jahrelang Regelungen über Preisabstimmungen, Gebietsaufteilungen sowie kartellrechtswidrige Wettbewerbsverbote.

Zultner legte ein Anerkenntnis ab und akzeptierte die beantragte Geldbuße in Höhe von EUR 505.000. Auch Haberkorn legte ein umfassendes Anerkenntnis ab und akzeptierte die beantragte Geldbuße in Höhe von EUR 870.000.

Im Bereich der Schweißtechnik werden somit für die beschriebenen, mehrjährig anhaltenden, kartellrechtlichen Verstöße Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 4,38 Mio beantragt.

Die Verfolgung von Kartellen hat höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die BWB beobachtet dabei jeden Markt und greift Hinweise, wie hier über das BWB-Whistleblowing-System, rasch auf und verfolgt diese konsequent.“, so Generaldirektorin der BWB a.i. Natalie Harsdorf-Borsch.