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Schultaschen-Kartell: Kartellgericht stellt auf BWB-Antrag Zuwiderhandlung durch Georg Hausmann KG fest

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte im September 2022 die Feststellung beim Kartellgericht, dass die Georg Hausmann KG am Schultaschen-Kartell teilgenommen hat. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist nun rechtskräftig.

Auf Antrag der BWB stellte das Kartellgericht mit Beschluss (25 Kt 8/22x) vom 05.12.2022 eine Zuwiderhandlung durch die Georg Hausmann KG fest. Die Antragsgegnerin verstieß gegen das Kartellgesetz aufgrund von kartellrechtswidrigen, vertikalen Absprachen mit Herstellern von Schultaschen und -rucksäcken. Das Unternehmen sprach mit Herstellern die Wiederverkaufspreise im Sinne der Festlegung eines Fest- und Mindestpreisniveaus für diese Produkte und in Einzelfällen von Zubehör auf dem österreichischen Markt ab. Der Verstoß betraf den Zeitraum von Jänner 2015 bis Oktober 2018.

Die Hausmann KG kooperierte mit der BWB und gab ein Anerkenntnis ab. Aufgrund der schwierigen, wirtschaftlichen Situation des Unternehmens wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen.

Mit dem vorliegenden Beschluss sind die von der BWB gegen einen Hersteller und drei Händler im Rahmen des Schultaschen-Kartells geführten Verfahren abgeschlossen. Insgesamt wurden Geldbußen in der Höhe von EUR 510.000 verhängt.

Ermittlungsverfahren zu Absprachen bei Schultaschen abgeschlossen: Letzter Antrag am Kartellgericht eingebracht