Home » News » Detail

KaWeRÄG 2021 - Änderungen im Bereich der Fusionskontrolle

Mit dem am 09. September 2021 im BGBl. I Nr. 176/2021 kundgemachten Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021 wurden durch den Gesetzgeber gewisse Änderungen im Bereich der österreichischen Fusionskontrolle umgesetzt, die nunmehr mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft treten.

Dies betrifft

 (i) die Einführung einer zweiten Inlandsumsatzschwelle (§ 9 Abs 1 Z 2 KartG; siehe hierzu auch den im Punkt Schwellenwerte von der BWB veröffentlichten Praxishinweis),
 (ii) die Erweiterung des materiellen Prüfungsmaßstabs um das sog SIEC-Kriterium (§ 12 Abs 1 Z 2 KartG),
 (iii) die Erweiterung der Rechtfertigungsgründe für Zusammenschlüsse (§ 12 Abs 2 KartG) und
 (iv) die Erhöhung der Anmeldegebühr auf EUR 6.000 (§ 10a Abs 1 WettbG).

Entsprechende Angaben zu Punkt (ii) sind bei Anmeldungen ab 01. Januar 2022 zusätzlich in die Anmeldung aufzunehmen (§ 10 Abs 1 KartG). Die BWB beabsichtigt in diesem Zusammenhang auch im Frühjahr 2022 ein aktualisiertes Formblatt für Zusammenschlüsse zu veröffentlichen. Ebenso werden die Website sowie entsprechende von der BWB veröffentlichte Leitfäden, bei denen durch die Änderungen in der Fusionskontrolle nach Ansicht der BWB Anpassungsbedarf besteht, zeitnah an die Neuerungen angepasst.

Bei allfälligen Fragen kann die Rechtsabteilung der BWB per E-Mail an wettbewerb[at]bwb.gv.at kontaktiert werden.