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Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Castanea Rubra Assets GmbH wegen einer verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte am 13.02.2020 das Kartellgericht gegen die Castanea Rubra Assets GmbH wegen einer verbotenen Durchführung eines erfolgten Erwerbs von 94 % der Geschäftsanteile an der Neue Halberg Guss GmbH eine Geldbuße iHv EUR 100.000,00.

Der Zusammenschluss wurde nachträglich bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet (BWB/Z-4019).

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen hat das Kartellgericht gemäß § 29 Abs 1 lit a KartG Geldbußen zu verhängen.