Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte am 13.02.2020 das Kartellgericht gegen die Castanea Rubra Assets GmbH wegen einer verbotenen Durchführung eines erfolgten Erwerbs von 94 % der Geschäftsanteile an der Neue Halberg Guss GmbH eine Geldbuße iHv EUR 100.000,00.
Der Zusammenschluss wurde nachträglich bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet (BWB/Z-4019).
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Betroffener Wirtschaftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen hat das Kartellgericht gemäß § 29 Abs 1 lit a KartG Geldbußen zu verhängen.