Das Unternehmen OneMed Holding AB stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Betroffener Wirtschaftszweig: medizinische Produkte
Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße zu verhängen.