Home » News » Detail

Funke Österreich Holding GmbH; Signa Holding GmbH; KRONE-Verlag Gesellschaft m.b.H.

BWB stellt Antrag wegen mangelnder Anmeldefähigkeit zur Prüfung des Zusammenschlusses „Funke Österreich Holding GmbH; Signa Holding GmbH; KRONE-Verlag Gesellschaft m.b.H.“ an das Kartellgericht

Am 30.12.2019 wurde der Wechsel von gemeinsamer Kontrolle zu alleiniger Kontrolle an der KRONE-Verlag Gesellschaft m.b.H., der KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG., der KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. sowie der Krone Media Aktiv Gesellschaft m.b.H. durch die WAZ Ausland Holding GmbH, bei der BWB angemeldet.

Es bestehen erhebliche Bedenken zur Anmeldefähigkeit des Zusammenschlusses. Aus diesem Grund stellt die BWB am 24.01.2020 einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses beim Kartellgericht.

Während der Prüfung des Zusammenschlusses ergaben sich komplexe Fragen insbesondere im Hinblick auf die Auslegung der vorgelegten Gesellschaftsverträge.

Nach den der BWB vorliegenden Informationen sind wesentliche gesellschaftsrechtliche Fragen zwischen den Unternehmen nicht endgültig gelöst und befinden sich im Klärungsprozess vor mehreren Gerichten.

Somit ist eine Klarheit über die genauen Strukturen des Zusammenschlusses (§ 7 KartG) nicht gegeben.

Da die BWB in der Fusionskontrolle keine gesetzlichen Zurückweisungsmöglichkeiten von Zusammenschlüssen hat, wurde ein Antrag, wie gesetzlich vorgesehen beim Kartellgericht gestellt.

Der Bundeskartellanwalt stellte ebenfalls am 27.1.2020 einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.

Das Kartellgericht hat grundsätzlich 5 Monate Zeit über den Antrag der BWB zu entscheiden.