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Ermittlungsverfahren zu Absprachen bei Schultaschen abgeschlossen: Letzter Antrag am Kartellgericht eingebracht

Beginn 2019 leitete die BWB Ermittlungen wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen (vertikaler Preisbindungen) gegen „Fond Of GmbH“, einen Hersteller von Schultaschen bzw. -rucksäcken, sowie gegen mehrere Händler ein. Von den Zuwiderhandlungen betroffen waren insbesondere die Marken „satch“ und „ergobag“ der Fond Of GmbH.

Bei den kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen handelte es sich um Vereinbarungen mit Herstellern von Schultaschen und Schulrucksäcken bezüglich der Einhaltung von Verkaufspreisen. Den Händlern wurden von den Herstellern nur vermeintlich als unverbindliche Verkaufspreise bezeichnete Preise verbindlich vorgegeben, welche sie in weiterer Folge auch meist beachteten. Dadurch wurde der Wettbewerb zwischen den Händlern eingeschränkt. Ferner wurde von Fond Of GmbH teilweise auch die Möglichkeit des Online-Verkaufs durch Händler auf deren eigenen Webseiten sowie auf Drittplattformen in unzulässiger Weise beschränkt.

Die ersten Hinweise gelangten durch Beschwerden von Konsumenten an die BWB. Daraufhin leitete die BWB ein Ermittlungsverfahren ein. Im Jänner 2019 erfolgte durch Amtshilfe mit dem deutschen Bundeskartellamt eine Hausdurchsuchung beim Standort der Fond Of GmbH in Deutschland. In Österreich fanden Hausdurchsuchungen bei Händlern statt. Das Unternehmen Fond Of GmbH stellte noch während der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag und kooperierte in weiterer Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Gegen die Fond Of GmbH wurde im Juli 2021 auf Antrag der BWB eine geminderte Geldbuße von EUR 340.000 durch das Kartellgericht verhängt (25 Kt 5/21d).

Auch der Händler Kastner & Öhler trat im Schultaschen-Kartell als Kronzeuge auf, weshalb eine ebenso geminderte Geldbuße beantragt werden konnte (24 Kt 1/22k). Mit Beschluss vom 12.5.2022 hat das Kartellgericht auf Antrag der BWB über die Kastner & Öhler Beteiligungs-Aktiengesellschaft, die Kastner & Öhler AG und die Kastner & Öhler Mode GmbH (Kastner & Öhler) wegen einer einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung eine Geldbuße in Höhe von EUR 70.000 verhängt. Das Unternehmen hat mit den Herstellern von Schultaschen und -rucksäcken die Wiederverkaufspreise abgesprochen, indem sie die Fest- und Mindestpreisniveaus (und in Einzelfällen von Zubehör) festgelegt haben. Die Zuwiderhandlung betraf den Zeitraum Februar 2016 bis März 2019.

Eine weitere rechtskräftige Entscheidung erging zum Antrag der BWB auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Thalia Buch& Medien GmbH (25 Kt 4/22h). Die Geldbuße beläuft sich auf eine Summe von EUR 100.000. Das Unternehmen hatte ein Anerkenntnis abgegeben, sodass aufgrund des geringeren Verfahrensaufwands bei der zu beantragenden Geldbuße ein Abschlag vorgenommen werden konnte. Die Thalia Buch& Medien GmbH betreffenden kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen, Vereinbarungen mit Herstellern von Schultaschen und Schulrucksäcken über die Einhaltung von Verkaufspreisen, erfolgten im Zeitraum von Februar 2015 bis Februar 2019.

Gegen den Händler Georg Hausmann KG wurde aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens am 2.9.22 lediglich ein Antrag auf Feststellung eingereicht. Das Unternehmen hat mit der BWB kooperiert und ein Anerkenntnis abgegeben.

Mit den Beschlüssen über die Verhängung von Geldbußen über die Kastner & Öhler Beteiligungs-Aktiengesellschaft, die Kastner & Öhler AG und die Kastner & Öhler Mode GmbH (Kastner & Öhler) in Höhe von EUR 70.000 und gegen die Thalia Buch& Medien GmbH in Höhe von EUR 100.000 sowie dem Einreichen eines Feststellungsantrages gegen die Georg Hausmann KG können die Ermittlungen der BWB im Schultaschen-Kartell jetzt abgeschlossen werden. Insgesamt wurden somit Geldbußen in der Höhe von EUR 510.000 verhängt.

Das von der BWB eingeleitete Ermittlungsverfahren führte letztlich auch zu Untersuchungen in Deutschland und ist ein Beispiel für die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen BWB und Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt verhängte ebenfalls ein Bußgeld gegen das Kölner Unternehmen Fond Of GmbH von insgesamt rund 2 Mio. Euro. (Siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 17.08.2021)

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen auf verschiedenen Ebenen der wirtschaftlichen Erzeugungs- bzw. Dienstleistungskette. Die BWB veröffentlichte dazu auch einen Standpunkt (siehe STANDPUNKT zu vertikalen Preisbindungen).