Home » News » Detail

BWB/K-317 Geldbußenentscheidung gegen Pioneer

Wien, am 13.06.2014. Das Kartellgericht hat am 25.3.2014 (zu 27 Kt 20/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 350.000,- gegen Pioneer verhängt.

​​"Über die Pioneer Electronics Deutschland GmbH wird wegen Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV und § 1 KartG 2005, nämlich vertikaler Preisabstimmungen im Zusammenhang mit der Behinderung eines Absatzkanals (Online-Verkauf) von Elektronikprodukten, insbesondere Receivern, im Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2012, gemäß § 29 Z1 lit a und lit d KartG 2005 eine Geldbuße von EUR 350.000,- verhängt."

Die BWB stellte Ende Februar 2014 einige Geldbußenanträge gegen verschiedene Unternehmen, wegen kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen im Zusammenhang mit aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, welche zum Teil eine Behinderung des Absatzkanales "Online Verkauf" von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik bezwecken oder bewirken. Dem kartellgerichtlichen Verfahren gingen Hausdurchsuchungen aufgrund richterlicher Hausdurchsuchungsbefehle voraus. Die oben erwähnte Entscheidung ist rechtskräftig.