Home » News » Detail

BWB stellt Prüfungsantrag an das Kartellgericht im Zusammenschluss Fujifilm Corporation/FujiFilm Healthcare Corporation

Die BWB stellte am 1.7.2020 einen Prüfunganstrag an das Kartellgericht.

Am 22.5.2020 wurde bei der BWB der geplante Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über FUJIFILM Healthcare Corporation durch die FUJIFILM Corporation angemeldet (Z-4896). Im Rahmen des Zusammenschlussvorhabens sollen folgende Geschäftsbereiche durch Fujifilm Corporation übernommen werden:

  • Diagnostic Imaging
  • Healthcare IT
  • Support-Lösungen für Digital Operations
  • und Kältetherapie-Ausrüstung von Hitachi, Ltd

FUJIFILM Healthcare Corporation (Firmensitz in Japan) ist eine Tochtergesellschaft von Hitachi (Firmensitz in Japan), die zum Zweck der Übertragung des Zielgeschäfts an FUJIFILM Corporation gegründet wurde.

Das Zusammenschlussvorhaben wurde ebenfalls in den Ländern Deutschland, China und Türkei angemeldet und bisher von keiner Wettbewerbsbehörde fusionskontrollrechtlich freigegeben. Weitere Zusammenschlussanmeldungen könnten noch in anderen Ländern folgen.

Betroffener Markt

Die Bereiche, in denen sich die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen in Österreich und im Europäischen Wirtschaftsraum überschneiden, betreffen folgende Produktkategorien:

  • Computer Tomographie Scanner (CT)
  • Äußerliche Ultraschall Systeme (UDE)
  • Endoskopische Ultraschall-Systeme (EUS)

Ergebnisse der Prüfung - Wettbewerber äußerten insbesondere Bedenken im Bereich Ultraschall Prozessoren des Geschäftsbereichs „Endoskopische Ultraschall-Systeme“

Die Prüfung der BWB ergab wettbewerbsrechtliche Bedenken insbesondere im Geschäftsbereich „endoskopische Ultraschall-Systeme (EUS)“ aufgrund von horizontalen Überschneidungen und möglichen vertikalen Abschottungs- und Verdrängungsstrategien.

Es  wurden insbesondere potentielle Abschottung- und Verdrängungsstrategien bei der Belieferung von Prozessoren, Endoskopen, Software sowie Service- bzw. Wartungsdienstleistungen geäußert.

Zudem bestehen im Bereich „Endoskopische Ultraschall-Systeme“ hohe Zutrittsbarrieren für neue Wettbewerber aufgrund der komplexen Herstellung, der Technologie und der regulatorischen Rahmenbedingungen. In den letzten 10 Jahren gab es keine neuen Markteintritte von anderen Unternehmen in der EU in diesem Geschäftsbereich.

Aufgrund der genannten wettbewerbsrechtlichen Bedenken haben die BWB und der Bundeskartellanwalt am 1.7.2020 einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. Das Kartellgericht hat fünf Monate Zeit den Zusammenschluss zu prüfen.