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BWB stellt Prüfungsantrag an das Kartellgericht im Zusammenschluss Fohrenburg/Brau Union

Am 13.2.2020 wurde bei der BWB die geplante Übernahme von 62,94% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Fohrenburg) durch Brau Union Aktiengesellschaft (Brau Union) angemeldet (Z-4808).

Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bier, sowie den Getränkegroßhandel. Fohrenburg ist eine Vorarlberger Brauerei mit Sitz in Bludenz. Die Brau Union Gruppe ist die größte Brauerei Österreichs und befindet sich im Eigentum der Heineken Gruppe. Brau Union war bislang kaum in Vorarlberg aktiv.

Die Untersuchungen der BWB ergaben wettbewerbliche Bedenken in Hinblick auf mögliche Abschottungs- und Verdrängungsstrategien gegenüber konkurrierenden Brauereien und Getränkegroßhändlern.

Die beteiligten Unternehmen legten frühzeitig Verpflichtungszusagen vor, um wettbewerbliche Bedenken der Amtsparteien zu beseitigen. Die BWB führte bei den Verpflichtungszusagen einen Markttest durch. Es wurden ca. 50 Unternehmen im Rahmen des Markttests befragt. Aufgrund teils kritischer Rückmeldungen aus dem Markt war jedoch davon auszugehen, dass die Verpflichtungszusagen in der vorgeschlagenen Form noch nicht geeignet waren, alle wettbewerblichen Bedenken verlässlich auszuräumen. Allfällige Änderungen der Auflagen können nun im Rahmen des kartellgerichtlichen Verfahrens erörtert werden. Die BWB und der Bundeskartellanwalt haben daher am 12.3.2020 einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. Das Kartellgericht hat fünf Monate Zeit den Zusammenschluss zu prüfen.