Ermittlungen der BWB
In den Jahren 2019 und 2020 führte die BWB Ermittlungen wegen des Verdachts vertikaler Preisbindung gegen einen Hersteller von Schultaschen bzw. -rucksäcken sowie gegen einige Händler durch.
Aufmerksam wurde die BWB durch Beschwerden von Konsumenten und leitete dann ex officio Ermittlungen ein. Im Jänner 2019 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeskartellamt eine Hausdurchsuchung in Deutschland.
Die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen erfolgten im Zeitraum von Jänner 2012 bis Jänner 2019 bzw hinsichtlich des Online-Verkaufs bis August 2016 üblicherweise folgendermaßen:
- Im Zuge der Anbahnung der Geschäftsbeziehung mit Händlern verlangte das Unternehmen diesen gegenüber eine „Politik der Preisstabilität“ mit einheitlichem UVP zu verfolgen, womit sich die Händler in der Regel einverstanden erklärten.
- Während laufender Geschäftsbeziehung hat das Unternehmen Händler aufgefordert, den UVP einzuhalten, etwa nachdem sie von anderen Händlern oder durch eigene - im Online-Bereich erfolgte - Preisüberwachung erfahren hatte, dass ein bestimmter Händler Rucksäcke unter dem UVP verkauft.
- Weiters wurde auch die Möglichkeit des Online-Verkaufs durch Händler auf deren eigenen Webseiten sowie auf Drittplattformen in unzulässiger Weise beschränkt.
Kronzeugenregelung - Beantragung einer geminderten Geldbuße
Das Unternehmen stellte noch während der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag und kooperierte in weiterer Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären.
Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit des Unternehmens mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt. Das Unternehmen hat ein Anerkenntnis abgegeben.