Home » News » Detail

BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Heise Medien GmbH & Co. KG wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 05.09.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Heise Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland gestellt. Grund dafür ist die verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses. Das Unternehmen hatte sich selbst angezeigt. Die beantragte Geldbuße beläuft sich auf EUR 18.000. Der anmeldepflichtige Zusammenschluss wurde von Dezember 2021 bis Februar 2022 durchgeführt, ohne dass zuvor eine Anmeldung bei der BWB erfolgt war. Das betroffene Unternehmen gab ein Anerkenntnis ab.

Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße verhängen.

Insgesamt beläuft sich die Summe aller Geldbußen für verbotene Durchführungen von Zusammenschlüssen iHv 14 Mio. EUR. Die höchste Geldbuße belief sich auf 9,6 Mio. EUR und wurde gegen „Facebook“ aufgrund der verbotenen Durchführung des Zusammenschlusses mit „Giphy“ ausgesprochen (siehe dazu Pressemitteilung vom 31.8.2021).