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BWB stellt Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die ADOMO Beteiligung GmbH wegen verbotener Durchführung zweier Zusammenschlüsse

Die BWB hat am 06.12.2022 zwei Anträge auf Verhängung einer Geldbuße gegen die ADOMO Beteiligung GmbH gestellt. Grund dafür ist die verbotene Durchführung von zwei Zusammenschlüssen.

Die BWB hat am 06.12.2022 zwei Anträge auf Verhängung einer Geldbuße gegen die ADOMO Beteiligung GmbH gestellt. Grund dafür ist die verbotene Durchführung von zwei Zusammenschlüssen. Das Unternehmen hat sich selbst angezeigt. Die beantragten Geldbußen belaufen sich auf EUR 65.000 und EUR 85.000. Die anmeldebedürftigen Zusammenschlüsse wurden von Juni 2020 bzw. November 2020 bis Jänner 2022 durchgeführt, ohne dass davor eine Anmeldung bei der BWB erfolgt war. Das betroffene Unternehmen gab unter Einbindung des Bundeskartellanwaltes jeweils ein Anerkenntnis ab.

Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldebedürftiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung bzw in anderer Art und Weise als freigegeben durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße verhängen.

Insgesamt beläuft sich die Summe aller Geldbußen für verbotene Durchführungen von Zusammenschlüssen auf rund EUR 14 Mio. Die höchste Geldbuße belief sich auf EUR 9,6 Mio. und wurde gegen „Facebook“ aufgrund der verbotenen Durchführung des Zusammenschlusses mit Giphy ausgesprochen (siehe dazu Pressemitteilung vom 31.08.2021).