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BWB veröffentlicht Leitfaden zu Pränotifikationsverfahren in der Zusammenschlusskontrolle

BWB stärkt Transparenz für Pränotifikationen von geplanten Fusionen.

Unternehmen haben die Möglichkeit Unterlagen bei der BWB vor der fristauslösenden Anmeldung eines Zusammenschlusses im Rahmen eines Pränotifikationsverfahrens, also einer Voranmeldung, einzureichen, wenn der Sachverhalt komplex ist oder um frühzeitig auf mögliche wettbewerbsrechtlich relevante Fragestellungen aufmerksam zu machen. Dies soll eine effiziente Vorgehensweise in der Fusionskontrolle sicherstellen. Die reguläre Prüffrist beträgt nur 4 bzw maximal 6 Wochen. Innerhalb dieser Frist muss die BWB dann entscheiden ob die Fusion freigegeben, unter Auflagen freigegeben oder für eine vertiefte Prüfung an das Kartellgericht verwiesen wird.

Anzumerken ist, dass für die Einleitung des Pränotifikationsverfahrens kein Rechtsanspruch besteht. Die Durchführung eines Pränotifikationsverfahrens liegt im Ermessen der BWB.

Die BWB veröffentlichte nun erstmalig einen Leitfaden „Pränotifikationsverfahren in der Zusammenschlusskontrolle“. Der Leitfaden erklärt ua die Voraussetzungen für ein Pränotifikationsverfahren, die Ziele, die Zweckmäßigkeit sowie die Mitwirkung des Bundeskartellanwaltes in diesem Verfahrensabschnitt.

Vom Pränotifikationsverfahren zu trennen ist die Frage der Anmeldepflicht. Bei bestehenden Unklarheiten in diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit sich an die Rechtsabteilung der BWB unter POST-Anmeldepflicht[at]bwb.gv.at zu wenden.

Wir veröffentlichen regelmäßig Leitfäden um den Unternehmen und Rechtsvertreter:innen die Verfahrensprozesse vor der Bundeswettbewerbsbehörde verständlicher zu machen. Gerade in der Zusammenschlusskontrolle ist es wichtig aufgrund der vorgegebenen Fristen komplizierte Sachverhalte rasch zu klären“, erklärte die interimistische Generaldirektorin Dr. Natalie Harsdorf-Borsch.

Der Leitfaden ist hier oder unter der Rubrik Zusammenschlüsse zu finden.

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