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BWB schließt das Verfahren im Markt für Pellets mit Compliance Verpflichtungen ab

Im Oktober 2022 führte die BWB Hausdurchsuchungen im Markt für Pellets aufgrund des Verdachts von Preisabsprachen, Kundenaufteilungen sowie Absprachen über den Absatz von Pellets durch. Von Ermittlungen waren Unternehmen sowie ein Interessensverband in den Bundesländern Wien, Kärnten und Tirol betroffen.

Untersuchung durch die BWB im Markt für Pellets

Seit Anfang Februar 2022 erhielt die BWB insgesamt 94 Beschwerden zu mutmaßlich kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen. In den Beschwerden wurde neben den massiven Preissteigerungen ua geschildert, dass es zunehmend schwieriger sei, Pellets überhaupt zu bekommen, da Pelletshändler vorwiegend an Stammkunden bzw. Stammkundinnen, und nur in Ausnahmefällen an andere Kunden und Kundinnen Holzpellets verkaufen würden. Zudem würden viele Händler:innen mit der Begründung von Liefer-, Kapazitäts- und Lagerengpässen nur überlange Lieferzeiten anbieten und dies nur zu dem bei der Lieferung aktuellen Tagespreis.

Es wurden vielfach dahinterliegende Vereinbarungen zwischen Unternehmen vermutet. Die Arbeiterkammer stellte der BWB ebenfalls Daten zur Verfügung, die im Rahmen der Beobachtung und Erhebung der Verkaufspreise von Pellets in einigen Bundesländern in den letzten Jahren gesammelt wurden und leitete neun anonymisierte Konsumentenbeschwerden an die BWB weiter.

Die konkreten Verdachtsmomente waren insbesondere:

  • Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, teilweise unter Beteiligung und Koordinierung durch den Interessensverband und
  • künstliche Verknappung des Angebotes durch koordiniertes Zurückhalten von Waren („Lagerhortung“).

Hausdurchsuchungen

Die BWB führte aufgrund von Beschlüssen des Kartellgerichts am 18.10.2022 Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen und einem Verband in Wien, Kärnten und Tirol durch (Pressemitteilung vom 20.10.2022). Eine Hausdurchsuchung darf auf Anordnung durch das Kartellgericht von der BWB nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar und nachvollziehbar geschlossen werden kann, dass eine Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsbestimmungen besteht.

Eine Unternehmensgruppe erhob Rechtsmittel gegen den Hausdurchsuchungsbefehl. Das Kartellobergericht wies den Rekurs ab und bestätigte, dass ein begründeter Verdacht vorlag (Pressemitteilung vom 15.02.2023). Aufgrund der Einbringung des Rechtsmittels erfolgte ein Teil der Datenauswertung erst nach Entscheidung des Kartellobergerichts.

Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden neben physischen Unterlagen auch elektronische Daten im Terabyte-Umfang sichergestellt, wobei ca. 11.000 Datensätze geprüft wurden, die als potentiell relevant identifiziert wurden. Ebenfalls wurden neun Datenkopien von Mobiltelefonen ausgewertet. Parallel dazu wurden die eingelangten Eingaben von Hinweisgeber:innen und Beschwerdeführer:innen (davon 8 Whistleblower-Eingaben) geprüft und versucht, die geäußerten Verdachtsmomente zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Reihe von Einvernahmen von Einzelpersonen durchgeführt.

Ergebnis der BWB-Ermittlungen

Der Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen hat sich im Ergebnis nicht gerichtsfest erhärtet. Eine damit verbundene (Preis-)Koordinierung, etwa durch den Verband selbst oder die Unternehmen untereinander, konnte nicht festgestellt werden. Ebenso wurde der Verdacht auf kartellrechtswidrigen Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen nicht erhärtet.

Aus diesen Gründen hat die BWB die Verfahren gegen die Unternehmen und den Verband proPellets eingestellt. Sollten sich neue Verdachtsmomente ergeben, kann die Bundeswettbewerbsbehörde ein neues Ermittlungsverfahren einleiten. Die BWB wird den Markt für Pellets weiterhin monitoren.

Dazu im Folgenden:

Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs - Selbstverpflichtungserklärung des Verbands proPellets

Wichtig ist, dass ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt wird. In diesem Sinne hat der Verband proPellets unter Einbindung der BWB ein Fairnesspaket mit Compliance Maßnahmen erarbeitet.

Der Verband proPellets gab im Rahmen einer Kooperation mit der BWB eine Selbstverpflichtungserklärung ab mit dem Ziel bei den Verbandsmitgliedern und Verbandsmitarbeiter:innen das Bewusstsein zur Einhaltung des Kartellrechts zu stärken. Der Verband hat 85 Verbandsmitglieder.

Der Verband proPellets verpflichtet sich unter anderem zu Folgendem:

  • Begleitung der Generalversammlung durch Kartellrechtsexperten bzw. Kartellrechtsexpertinnen,
  • Abhaltung einer Kartellrechtsschulung für Verbandsmitglieder,
  • Erstellung eines praxistauglichen Compliance-Leitfaden zur Einhaltung des Kartellrechts
  • Einrichtung eines Compliance-Beauftragten
  • regelmäßige jährliche Berichterstattung an die BWB bis inkl. das Jahr 2026 über die umgesetzten und beabsichtigten Compliance-Maßnahmen.

Fallbericht Markt für Pellets

Selbstverpflichtungserklärung proPellets Verband