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Bundeswettbewerbsbehörde stellt gegen vier Unternehmen einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße wegen Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und anderen wettbewerbswidrigen Handlungsweisen im Bausektor

Die Zuwiderhandlungen betreffen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen.

Die BWB hat am 29.10.2020 gegen vier Unternehmen (1 Muttergesellschaft und 3 Tochtergesellschaften) einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmen Vereinbarungen getroffen haben sowie ihre Verhaltensweisen im Wettbewerb bei Ausschreibungen von Hoch- und Tiefbauprojekten abgestimmt haben.

Die mutmaßlichen Zuwiderhandlungen umfassen etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen sowie die Bildung von kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften. Die Absprachen betreffen einen Zeitraum von zumindest 2002 bis 2017. Die Zuwiderhandlungen betreffen eine hohe Zahl an Ausschreibungen mit Auftragsvolumen von 50.000 bis zu 60 Millionen EUR.

Betroffener Wirtschaftszweig: Baugewerbe

Der betroffene Wirtschaftszweig umfasst Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken im Hoch- und Tiefbau.

Im Hochbau sind überwiegend folgende Bauten betroffen:

  • Büro- und Wohngebäude
  • Friedhöfe
  • Kasernen
  • Kraftwerke
  • Gebäude der Justizanstalten
  • Parkplätze
  • Parks und
  • Kindergärten

Im Tiefbau sind überwiegend folgende Bereiche betroffen:

  • Straßenbau, ua Ausbau und Instandsetzung von Autobahnen
  • Brückenbau
  • Erdbau
  • Gleisbau und Bahnhofsanlagen
  • Kanalbau
  • Leitungsbau
  • etc.

Potentiell Geschädigte

Öffentliche Auftraggeber wie bspw. Bund, Länder und Gemeinden vergeben im Rahmen von Ausschreibungen, welche dem Vergaberecht unterliegen, Aufträge an Bauunternehmen. Diese Bauaufträge werden von den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen mitfinanziert. Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs. Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin.

Zu den potentiell Geschädigten zählen Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche und private Unternehmen.

Bisherige Ermittlungen der BWB:

Die BWB führte im Frühjahr 2017  mehrere Hausdurchsuchungen in der Baubranche durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden Papierunterlagen sowie IT Daten im großen Umfang sichergestellt. Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen an das Kartellgericht führen werden.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 % des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.