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Baukartell: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 27,15 Mio. gegen Swietelsky

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 27.03.2023 eine Geldbuße in Höhe von EUR 27,15 Mio. gegen Swietelsky wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte am 27.10.2022 einen Antrag auf Verhängung einer geminderten Geldbuße in Höhe von EUR 27,15 Mio. gegen Swietelsky AG sowie die Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft m.b.H. und die Kontinentale Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam Swietelsky“) beim Kartellgericht eingebracht (Pressemitteilung vom 28.10.2022). Das Kartellgericht verhängte über Swietelsky wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationensaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus in weiten Teilen Österreichs im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 eine Geldbuße in iHv EUR 27,15 Mio. Der Beschluss ist rechtskräftig. 

Bereits im Sommer 2017 war Swietelsky zeitnah nach den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten und hatte in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes kooperiert. Ebenfalls legte Swietelsky ein umfassendes Anerkenntnis ab, in dem es die Sachverhaltsdarstellung der BWB sowie die Höhe der Geldbuße akzeptierte und die rechtliche Beurteilung der BWB unbestritten zur Kenntnis nahm (Pressemitteilung vom 21.07.2022).

Kronzeugenstatus

Die BWB kann grundsätzlich davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen, wenn das Unternehmen als erstes der am Kartell beteiligten Mitbewerber an die BWB herantritt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.

Für jedes weitere Unternehmen, das nachgereiht an die BWB mit dem Ziel der Erlangung des Kornzeugenstatus herantritt, kann eine geminderte Geldbuße beantragt werden, wenn Informationen und Beweismittel bereitgestellt werden, die im Vergleich zu jenen bereits im Besitz der BWB befindlichen Beweismittel einen erheblichen Mehrwert aufweisen. Da diese Voraussetzung bei Swietelsky vorlag, war ihr der entsprechende Kornzeugenstatus zuzuerkennen.

Hintergrund

Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau), wobei insbesondere der Bereich Straßenbau betroffen ist.

Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind insbesondere zahlreiche öffentliche, aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben. Gegen eine Vielzahl der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.

Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten. Derartige Deckangebote wurden dabei sowohl im Rahmen von Gesprächsrunden unter den Mitbewerbern als auch in Form bilateraler Kontakte abgestimmt.

FAQ Baukartell Update September 2023

Weiterführende Informationen und Entwicklungen im Baukartell können Sie in dem FAQ Baukartell Update September 2023 finden.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.

Kronzeugenprogramm der BWB

Unter folgendem Link können alle relevanten Informationen zum Kronzeugenprogramm abgerufen werden: Kronzeugenregelung - BWB Bundeswettbewerbsbehörde