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Abänderung der Auflagen im Zusammenschluss Transgourmet/Gastro Profi

Beide Unternehmen sind im Lebensmittelgroßhandel tätig.

Die Transgourmet Österreich GmbH („Transgourmet“) meldete am 12.4.2019 den Erwerb alleiniger Kontrolle an der Gastro Profi GmbH („Gastro Profi“) an.

Aufgrund wettbewerblicher Bedenken der BWB und dem Bundeskartellanwalt in Zusammenhang mit möglichen horizontalen Verdrängungsstrategien haben die beteiligten Unternehmen im Jahr 2019, Auflagen für die Dauer von drei Jahren angeboten. Diese waren aus Sicht der BWB und des Bundeskartellanwaltes geeignet, die wettbewerblichen Bedenken zu beseitigen.

Die Auflagen verpflichten die Unternehmen

  • zur Fortführung des Standorts Alkoven,
  • zu einem getrennten Marktauftritt und Vertrieb von Transgourmet und Gastro Profi, inkl. einer getrennten Preis- und Aktionspolitik 
  • sowie das Eigenmarken von Transgourmet nicht über Gastro Profi vertrieben werden.

Abänderung der Auflagen beantragt

Auf Antrag der Transgourmet haben die BWB und der Bundeskartellanwalt am 6.5.2021 einer Abänderung der Auflagen, die im Rahmen des Zusammenschlussverfahren abgegeben wurden, zugestimmt.

Durch die Auflagenänderung soll es Gastro Profi zukünftig möglich sein, in geringem Ausmaß auch Eigenmarken von Transgourmet vertreiben zu können, um Logistikkosten einzusparen. Der Vertrieb von Eigenmarken ist auf ein Jahresumsatzvolumen von insgesamt höchstens EUR 150.000 begrenzt.

Die Abänderung der Auflagen erfolgte vor dem Hintergrund erheblich geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse sowie den im Zusammenschlussverfahren Brau Union/Fohrenburg erreichten Klarstellungen zur Beurteilung horizontaler Verdrängungsstrategien.

Auflagen Transgourmet/Gastro Profi „Neu“ gültig ab 20.5.2021

Auflagen Transgourmet/Gastro Profi „Alt“ gültig bis 29.5.2021