KSW ist in der Errichtung und Wartung von Tankanlagen tätig und verfügt über Standorte in mehreren Ländern.
Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken der Amtsparteien hinsichtlich eines möglichen Zugangs zu wettbewerbssensiblen Informationen von Wettbewerbern für die OMV, wurden im Rahmen der Phase 1 des Zusammenschlussprüfverfahrens Auflagen erarbeitet. Diese Auflagen waren aus Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwaltes geeignet, die wettbewerblichen Bedenken zu beseitigen.
Abänderung der Auflagen
Auf Antrag der OMV haben die Amtsparteien am 20.05.2020 einer Abänderung der Verpflichtungszusagen, die im Rahmen des Zusammenschlussverfahren abgegeben wurden, zugestimmt.
Die Änderung der Verpflichtungszusagen erfolgte aufgrund einer Änderung der Umstände und Rahmenbedingungen hinsichtlich des Beteiligungsverhältnisses von OMV an KSW, womit eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Zusammenschlussvorhabens einherging.