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Abänderung der Auflagen im Zusammenschluss OMV/KSW

Die OMV Aktiengesellschaft („OMV“) meldete am 26.05.2017 den beabsichtigen mittelbaren Erwerb von 25,1% der Anteile und damit die gemeinsame Kontrolle über KSW Elektro- und Industrieanlagenbau Gesellschaft m.b.H. ("KSW") bei der BWB an (BWB/Z-3480).

KSW ist in der Errichtung und Wartung von Tankanlagen tätig und verfügt über Standorte in mehreren Ländern.

Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken der Amtsparteien hinsichtlich eines möglichen Zugangs zu wettbewerbssensiblen Informationen von Wettbewerbern für die OMV, wurden im Rahmen der Phase 1 des Zusammenschlussprüfverfahrens Auflagen erarbeitet. Diese Auflagen waren aus Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwaltes geeignet, die wettbewerblichen Bedenken zu beseitigen.

Abänderung der Auflagen

Auf Antrag der OMV haben die Amtsparteien am 20.05.2020 einer Abänderung der Verpflichtungszusagen, die im Rahmen des Zusammenschlussverfahren abgegeben wurden, zugestimmt.  

Die Änderung der Verpflichtungszusagen erfolgte aufgrund einer Änderung der Umstände und Rahmenbedingungen hinsichtlich des Beteiligungsverhältnisses von OMV an KSW, womit eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Zusammenschlussvorhabens einherging.


Auflagen OMV/KSW (BWB/Z-3480) gültig ab 28.05.2020

Auflagen OMV/KSW (BWB/Z-3480) gültig bis 27.05.2020