Tischlereikartell: Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen Krumböck GmbH statt GZ 26 Kt 5/22p).

Mit Beschluss vom 05.10.2022 (26 Kt 5/22p) wurde die von der BWB beantragte Geldbuße gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a KartG gegen Tischlerei Lechner GmbH wegen der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern, insbesondere durch die Einigung über den Zuschlagsempfänger und die daran anschließende Abgabe von Deckangeboten, und zwar in Bezug auf Ausschreibungen im Bereich Bau- und Möbeltischlereiarbeiten in Niederösterreich und Wien im Zeitraum von zumindest Juli 2013 bis Mai 2019 vom Kartellgericht verhängt. Die Geldbuße beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 128.000 EUR.

Die Antragsgegnerin gab ein umfassendes Anerkenntnis ab und stellte die ihr von der BWB angelasteten Vorwürfe außer Streit.

Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig.

Betroffener Geschäftszweig: Bau- und Möbeltischlereidienstleistungen