Über die Erstantragsgegnerin Zultner Metall GmbH, FN 399006z, und die Zweitantragsgegnerin Zultner Immobilien und Beteiligungs GmbH, FN 50612f, wird wegen der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 KartG und Art 101 AEUV im Zeitraum vom 26.01.2007 bis 30.11.2021 in Form von kartellrechtswidrigen Absprachen über Wiederverkaufspreise, Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote sowie kartellrechtswidrigen abgestimmten Verhaltensweisen beim Vertrieb von Fronius Schweißtechnik eine Geldbuße in der Höhe von EUR 505.000,- verhängt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.