Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen Norer Tischlereigesellschaft m.b.H.

Mit Beschluss vom 12.05.2022 (127 Kt 1/22t) wurde die von der BWB beantragte Geldbuße gegen die Norer Tischlereigesellschaft m.b.H. wegen der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern, insbesondere durch die Einigung über den Zuschlagsempfänger und die daran anschließende Abgabe von Deckangeboten, und zwar in Bezug auf Ausschreibungen im Bereich Bau- und Möbeltischlereiarbeiten in Niederösterreich, Wien und Tirol im Zeitraum von Dezember 2013 bis zumindest September 2019 vom Kartellgericht verhängt. Die Geldbuße beläuft sich auf eine Summe von 69.000 EUR.

Norer Tischlereigesellschaft m.b.H. hatte kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine deutlich geminderte Geldbuße beantragt (siehe dazu auch die Pressemitteilung der BWB vom 21.02.2022).

Betroffener Wirtschaftszweig: Bau- und Möbeltischlereidienstleistungen