Kartellgericht verhängt von BWB beantragte Geldbuße gegen HABAU Group

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht am 23.11.2022 (GZ 28 Kt 6/20x) eine Geldbuße in Höhe von EUR 26,33 Mio. gegen vier Unternehmen des HABAU-Konzerns wegen Kartellrechtsverstößen gegen § 1 KartG und Art 101 AEUV.

HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H. als Muttergesellschaft der HABAU Group sowie drei Tochtergesellschaften, Held & Francke Baugesellschaft m.b.H., ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH und STRAKA Bau GmbH, nahmen an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch wettbewerbssensibler Informationen mit Wettbewerbern im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis einschließlich Oktober 2017 teil. Diese vom Kartellgericht als eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung (Gesamtzuwiderhandlung) beschriebenen Verhaltensweisen erstreckten sich über das gesamte österreichische Territorium und erfassten öffentliche wie auch private Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus in der Bauwirtschaft.

HABAU stellte die ihr von der BWB angelasteten Vorwürfe außer Streit und legte ein umfassendes Anerkenntnis ab, in welchem sie ihre Beteiligung an der Gesamtzuwiderhandlung zugestand sowie die Höhe der Geldbuße als angemessen anerkannte.

Für die Bemessung der verringerten Geldbuße wurde die Einführung eines umfassenden, konzernweiten Compliance-Management-Systems, die zusätzlichen, internen Prüfungsschritte vor Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und organisatorische Entflechtungen im Unternehmen berücksichtigt. Für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung kam ein Abschlag zur Anwendung, der aufgrund des bereits anhängigen kartellgerichtlichen Verfahrens deutlich geringer ausfiel als in anderen Fällen üblich.