Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 25.08.2022 verhängte das Kartellgericht (KG) gemäß § 29 Z 1 lit a KartG eine Geldbuße in Höhe von EUR 54.000 gegen NFS Bau GmbH (GZ 128 Kt 22z). Dem Antrag der BWB wurde zur Gänze stattgegeben.
NFS Bau GmbH gab ein Anerkenntnis vor der BWB ab und gestand die ihr zur Last gelegten Vorwürfe. Das Unternehmen erkannte auch die von der BWB beim KG beantragte und aufgrund des Anerkenntnisses verminderte Geldbußenhöhe an.
Hintergrund des KG-Beschlusses war der Verdacht kartellrechtswidriger, horizontaler Absprachen im Sinne von § 1 Abs 1 KartG. Die Verdachtslage wurde aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Wien (LKA Wien) geschaffen. Konkret ging es um den Verdacht der Preisabsprachen und Marktaufteilungen sowie des Austausches wettbewerbssensibler Informationen mit Mitbewerbern bei Ausschreibungsverfahren im Bereich des Fassadenbaus. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Behörden gemäß § 10 Abs 1a WettbG konnte der BWB die von den LKA Wien sichergestellten Telefonatsaufzeichnungen übermittelt werden. Die BWB führte daraufhin im Jahr 2019 Hausdurchsuchungen gemäß § 12 WettbG bei mehreren Unternehmen gemeinsam mit dem LKA Wien durch. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nahm in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungen auf und kooperierte mit der BWB.
Im Wesentlichen wurden vom KG bei allen, von dem Antrag der BWB erfassten Bauvorhaben Kartellrechtsverstöße festgestellt. Entsprechend den Ausführungen der BWB in ihrem Antrag, hielt das KG fest, dass es sich hierbei um eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung ("singel and continuous infringement") gehandelt hatte. Diese Zuwiderhandlung ereignete sich im Jahr 2017 und dauerte zirka sechs Monate an, wobei sich die Tathandlung auf Wien beschränkte. Konkrete wurde etwa darüber abgesprochen Deckangebote abzugeben und wurde der Angebotspreis im Rahmen diverser Treffen der Mitbewerber im Vorfeld bestimmt. Des Weiteren teilte NFS Bau GmbH einem Mitbewerber mit sich aus den Verhandlungen einer bestimmten Ausschreibung zurückzuziehen und nicht mehr mitzubieten. Der Antragsgegnerin wurde dafür ein gewisses Entgegenkommen versprochen.
Der Beschluss des KG ist rechtskräftig.
Ermittlungen der BWB gegen weitere, potentielle Kartellanten und Mitbewerber der NFS Bau GmbH laufen derzeit und werden in absehbarer Zeit weitere Anträge an das KG gestellt werden.