K-394 Geldbußenentscheidung gegen 4 Sportartikelhändler

Wien, am 27. Mai 2015. Das Kartellgericht hat am 28. April 2015 (27 Kt 5/15) gegen vier Sportartikelhändler aus St. Anton am Arlberg Geldbußen in der Höhe von insgesamt EUR 419.200 wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen im Zeitraum von 1.7.2002 bis 4.3.2014 verhängt.

Das Kartellgericht hat

  • wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen im Bereich von im Winter vertriebenen Sportartikel und dazugehörigen Dienstleistungen, nämlich dem Verkauf von Textilien und Accessoires und Verkauf von Wintersportgeräten und Zubehör, sowie Dienstleistungen, insbesondere dem Verleih von Alpinschi, Schischuhen und Snowboards und Service für Schi- und Snowboards sowie der Zurverfügungstellung von Depots für Wintersportgeräte und der Aufteilung des Marktes von Reisebüros in Form von Nichtabwerbevereinbarungen zwischen der Sport Pangratz & Ess GmbH, Alber Sport GmbH, Sport Jennewein Martin e.U. und in untergeordneter Rolle der Sport Fauner GmbH & Co KG und
  • wegen fortlaufender verbotener Empfehlungen im Bereich von im Winter vertriebenen Sportartikeln und dazugehörigen Dienstleistungen durch die Sport Pangratz & Ess GmbH, Alber Sport GmbH und Sport Jennewein Martin e.U. gegen
  1. Sport Pangratz & Ess GmbH eine Geldbuße in Höhe von EUR 144.000,
  2. Alber Sport GmbH eine Geldbuße in Höhe von EUR 136.000,
  3. Sport Jennewein Martin e.U. eine Geldbuße in Höhe von EUR 128.000 und
  4. Sport Fauner GmbH & Co KG eine Geldbuße in Höhe von EUR 11.200 verhängt.

    Die Unternehmen sowie die Amtsparteien haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung ist daher rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde.