Das Kartellgericht verhängte über Simsek Bau GmbH eine Geldbuße in Höhe von EUR 63.000 wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf Ausschreibungen im Bereich Fassadenbau im Gebiet von Wien und Niederösterreich im Zeitraum vom 04.04.2017 bis 30.09.2017.
Der Beschluss ist rechtskräftig.