BWB/M-211 - Schienengüterverkehr

Bundeswettbewerbsbehörde deckte Diskriminierung im Schienengüterverkehr auf

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) brachte am 13.12.2010 beim Kartellgericht einen Antrag auf Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein Schienenverkehrsunternehmen ein.

Das Verfahren betrifft die Diskriminierung bei den Tarifen für den sogenannten Vor-/Nachlauf von Containern innerhalb Österreichs. Container werden lokal von verschiedenen Versendern abgeholt und beim nächsten Containerterminal (z.B. Wien-Freudenau) gesammelt; dieser Vorgang wird als "Vorlauf" bezeichnet. Am Terminal werden die von mehreren lokalen Versendern gesammelten Container gemeinsam verladen und zu einem anderen (ausländischen) Containerterminal (z.B. Hamburg) transportiert; diese Dienstleistung von Terminal zu Terminal bezeichnet man als "Hauptlauf". Vom Zielterminal werden die Container den Empfängern zugestellt ("Nachlauf").

Preisdiskriminierung im Vor- und Nachlauf des Schienengüterverkehrs

Im Hauptlauf gibt es mehrere Anbieter. Hingegen im Vor-/Nachlauf im Wesentlichen nur einen. Spediteure, die Transportdienstleistungen im Hauptlauf einkaufen, müssen sich für den Vor-/Nachlauf des einzigen Anbieters bedienen. Dieser Anbieter, gegen den die BWB den Antrag eingebracht hat, diskriminiert nach Auffassung der BWB in der Weise, dass er die Tarife im Vor-/Nachlauf unterschiedlich gestaltet, je nachdem, ob auch der Hauptlauf durch ihn erfolgt oder nicht.

Die preisliche Differenz ist erheblich, der Aufschlag beträgt teils über 100%. Die Diskriminierung besteht seit 2004.