BWB/K-391 Geldbußenentscheidung gegen Hewlett-Packard Gesellschaft mbH

Wien, am 10.02.2016. Das Kartellgericht hat am 01.12.2015 (zu 29 Kt 34/15) eine Geldbuße in Höhe von 
EUR 640.000,- gegen Hewlett-Packard Gesellschaft mbH wegen vertikaler Verkaufspreisabstimmungen 
mit österreichischen Wiederverkäufern verhängt.

​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen vertikale Abstimmungsmaßnahmen, teilweise im Zusammenhang mit  Preisbeschränkungen in einem Absatzkanal, im Bereich von Elektronikprodukten wie Drucker, Multifunktionsgeräte und Notebooks mit österreichischen Wiederverkäufern im Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2014. Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen den prozessualen Aufwand der Bundeswettbewerbsbehörde erheblich reduziert hat, indem es bei der Aufklärung des Sachverhalts vollumfänglich kooperierte. Ferner war bei der Berechnung der Geldbuße von Bedeutung, dass Hewlett-Packard Gesellschaft mbH einem erheblichen Druck von Handelsunternehmen ausgesetzt war.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.

Die Entscheidung ist in der Ediktsdatei abrufbar.