BWB/K-355 Geldbußenentscheidung gegen Hirter

Wien, am 23.05.2014. Das Kartellgericht hat am 19.05.2014 (zu 27 Kt 22/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 58.500 gegen Hirter wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.​

​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauereiprodukte im Zeitraum der Jahre 2006 bis 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen Hirter und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in einigen Fällen auch umgesetzt.