BWB/K-345 Entscheidung Brauerei Schloss Eggenberg

Wien, am 30.01.2014. Das Kartellgericht hat am 22.1.2014 (27 Kt 160/13) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 57.000,-- gegen die Brauerei Schloss Eggenberg Stöhr GmbH & Co KG wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauerei-Produkte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der  Brauerei Schloss Eggenberg Stöhr GmbH  & Co KG und dem Lebensmitteleinzelhandel des Öfteren die Kurantpreise und insb die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt.

Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.