Wien, am 23.05.2014. Das Kartellgericht hat am 07.05.2014 (29 Kt 27/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 225.000 gegen die AFS Franchise-Systeme GmbH wegen vertikalen Abstimmungen mit Bier- und Getränkelieferanten verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da die Parteien auf ein Rechtsmittel verzichtet haben. Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen bestimmte Brauerei-Produkte und alkoholfreie Getränke im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2013. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der AFS Franchise-Systeme GmbH und Bier- und Getränkelieferanten des Öfteren die Kurantpreise und Aktionspreise abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden in mehreren Fällen auch umgesetzt. Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus.