BWB/K-343 Geldbuße gegen die AFS Franchise-Systeme GmbH verhängt

Wien, am 23.05.2014. Das Kartellgericht hat am 07.05.2014 (29 Kt 27/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 225.000 gegen die AFS Franchise-Systeme GmbH wegen vertikalen Abstimmungen mit Bier- und Getränkelieferanten verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da die Parteien auf ein Rechtsmittel verzichtet haben. Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).​

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen bestimmte Brauerei-Produkte und alkoholfreie Getränke im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2013. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der AFS Franchise-Systeme GmbH und Bier- und Getränkelieferanten des Öfteren die Kurantpreise und Aktionspreise abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden in mehreren Fällen auch umgesetzt. Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus.