BWB/K-285 Elektronikbranche

Das Kartellgericht hat am 26.3.2013 eine Geldbuße in der Höhe von 2,9 Millionen Euro gegen Philips Austria, Wien (29 Kt 26/13-6), wegen vertikaler Preisabsprachen mit dem Handel verhängt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) von Mitte Februar.

Vertikale Absprachen im Bereich "Consumer Lifestyle"

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen Philips Austria eine Geldbuße wegen vertikaler Absprachen im Zeitraum von 2009 bis 2012 in der Höhe von 2,9 Millionen Euro durch das Kartellgericht (29 Kt 26/13 vom 26.03.2013) erwirkt. Die wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Philips Austria und dem Fachhandel betrafen die Einflussnahme auf die Endverkaufspreise bestimmter Elektronikprodukte von Händlern ("Preispflegesystem") und dauerten bis Mitte 2012 an. Bei den betroffenen Produktgruppen handelte es sich um "Consumer Lifestyle", wie beispielsweise Küchengeräte oder Körperpflegeapparate, die man früher auch mit „brauner" oder „weißer Ware" bezeichnet hat.

Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist daher rechtskräftig.

Ermittlungen der BWB

Auslöser der Ermittlungen waren unter anderem Beschwerden von Online-Händlern. Im Herbst 2012 führte die BWB eine Hausdurchsuchung bei Philips Aus-tria durch. Im Jänner 2013 kam es zu einer erneuten Hausdurchsuchung – bei einem Handelsunternehmen. In diesem Verfahren wird weiter ermittelt.