BWB/K-237 Dämmstoffe

Die BWB hat einen Bußgeldantrag gegen ein Unternehmen der Dämmstoffbranche am Kartellgericht wegen Verstoß gegen §1 KartG 2005 sowie § 9 (bzw § 13 KartG) iVm § 18 KartG 1988 und Art. 101 AEUV eingebracht.

Gemäß den Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde wurden Preisbindungen mit den wichtigsten Unternehmen des Baustoffhandels jahrelang (Anfang der 90er bis in das Jahr 2011) abgestimmt.  Umfasst war das gesamte österreichische Hoheitsgebiet.

Die vorgeworfenen Zuwiderhandlung betreffen den Vertrieb von EPS-Dämmstoffen in Österreich. EPS wird aus geblähtem Polystyrolgranulat hergestellt und wird als Dämmstoffplatte für verschiedenste Anwendungsfälle eingesetzt. EPS kommt als Dämmung unter Estrichen, als Fassadenplatte (Vollwärmeschutz) oder auch als Deckendämmplatte zur Anwendung.