BWB/K-166 Installateure

Die BWB beantragte am 18.Juni 2009 wegen des Verdachts von Gebietsaufteilungsvereinbarungen sowie Preisabsprachen beim KG die Verhängung einer angemessenen Geldbuße über die beteiligten Installateure.

2007 hatte Wiener Wohnen einen 3-jährigen Rahmenvertrag für Gas-, Wasser- und Heizungs-installationsarbeiten (mit Verlängerungsoption um weitere 3 Jahre) in Form eines Preisauf-/-abschlagverfahrens anhand eines Leistungsverzeichnisses mit vom Auftraggeber kalkulierten Einheitspreisen ausgeschrieben. Das geschätzte Auftragsvolumen (für 3 Jahre) betrug knapp € 200 Mio. Der Gesamtauftrag war geographisch aufgeteilt auf einzelne Lose nach Kunden-dienstzentren und Gebietseinheiten entsprechend der Organisation von Wiener Wohnen.

Der BWB wurden Beweismittel zur Kenntnis gebracht, wonach

  • in mehreren Zusammenkünften beginnend mit einer Informationsveranstaltung mit ca 50-60 teilnehmenden Unternehmen sich zahlreiche Unternehmen – in erster Linie die bisherigen Auftragnehmer von Wiener Wohnen - verabredet hätten, das gesamte Auf-tragsvolumen unter noch zu bildenden „Gebiets-ARGEn“ aufzuteilen und die Preisab-schläge untereinander abzustimmen, und
  • nachdrücklich versucht worden wäre, Unternehmen, die sich nicht an den Absprachen beteiligt und eigene, nicht abgesprochene Angebote gelegt hätten, zur Teilnahme an der Absprache zu bringen.

Tatsächlich hatte sich im Vergabeverfahren je eine Arbeitsgemeinschaft pro Kundendienst-zentrum gebildet. Vielfach handelte es dabei um das einzige gültige Angebot in der jeweiligen Gebietseinheit.

Die BWB beantragte - nach Durchführung umfangreicher Erhebungen - wegen des Verdachts von Gebietsaufteilungsvereinbarungen sowie Preisabsprachen beim KG die Verhängung einer angemessenen Geldbuße über die beteiligten Unternehmen.

Der Antrag wurde am 13.08.2012 vom Kartellgericht abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.