Baukartell: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 9,8 Mio gegen die Granit-Gruppe

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht mit Beschluss vom 15.11.2023 (28 Kt 7/23y) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 9,8 Mio gegen die Granit-Gruppe wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot verhängt.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 05.09.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gem § 29 Abs 1 z 1 lit a und d KartG in der Höhe von EUR 9,8 Mio gegen die Granit Holding GmbH, die Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H. und die Klöcher Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam „Granit-Gruppe“) beim Kartellgericht eingebracht (Pressemitteilung vom 11.09.2023).

Das Kartellgericht hat hierauf am 15.11.2023 antragsgemäß über die Granit-Gruppe wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AUEV in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 eine Geldbuße in der Höhe von EUR 9,8 Mio verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Granit kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.