Das Kartellgericht hat mit Beschluss vom 10.11.2023 über Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. sowie deren Muttergesellschaft, PHB GmbH, wegen der im Zeitraum von zumindest Dezember 2005 bis Dezember 2016 in der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland erfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten, einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV, in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktauf-teilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Höhe von EUR 1,36 Mio verhängt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.