Baukartell: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von EUR 1,3 Mio gegen STEINER BAU

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht mit Beschluss vom 16.04.2024 (26 Kt 1/24b) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 1,3 Mio gegen die STEINER BAU Gesellschaft m.b.H., mit Sitz im Lavanttal, wegen der Teilnahme an einer einheitli-chen und fortgesetzten Zuwiderhandlung als Nebenbeteiligte verhängt.

Über die Antragsgegnerin wurde wegen ihrer im Zeitraum von zumindest Dezember 2005 bis Juni 2017 in Kärnten und der Steiermark erfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 erfolgten einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerben in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a und d KartG eine Geldbuße von EUR 1,3 Mio verhängt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.